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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Parkett- und Bodenbeläge Wechtenbruch UG (haftungsbeschränkt) 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Parkett- und Bodenbeläge Wechtenbruch UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber ihren Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an:

  • Parkettverlegung

  • Vinylverlegung

  • Bodenvorbereitung (z. B. Ausgleichsmasse, Estrichsanierung)

  • Treppensanierung (z. B. Belegen von Treppenstufen)

  • Bodenaufbereitung (z. B. Schleifen, Versiegeln, Ölen von Bestandsböden)

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu berechnen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung der Arbeiten zu schaffen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Freihalten der Arbeitsflächen

  • Bereitstellung von Strom und Wasser

  • Gewährleistung des Zugangs zur Baustelle während der Arbeitszeiten

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist sowie ggf. zur Geltendmachung von Mehraufwand.

6. Ausführungsfristen / höhere Gewalt

Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen.
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit, Materialengpässe) oder vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen entsprechend.

7. Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine gemeinsame Abnahme durchzuführen. Etwaige offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB.
Für nachweisbare Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten und nicht durch unsachgemäße Nutzung oder Pflege entstanden sind, leistet der Auftragnehmer Nacherfüllung.

8. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie noch nicht mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbunden wurden.

Sobald gelieferte Materialien durch Einbau, Verarbeitung oder Verbindung wesentliche Bestandteile eines Bauwerks oder Grundstücks gemäß § 94 BGB werden (z. B. durch Verklebung oder Verschraubung von Bodenbelägen), geht das Eigentum daran auf den Auftraggeber über.

Zur Absicherung seiner offenen Forderungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 650e BGB an dem betroffenen Grundstück einzutragen zu lassen.

Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechung – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Hinweis: Der Auftragnehmer ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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